Die Güte- und Prüfbestimmungen für Fertigkeller bilden die Grundlage für die Verleihung des RAL-Gütezeichens GZ 518 und dessen Führung durch die Mitglieder der Gütegemeinschaft Fertigkeller. Es wird ausschließlich an Fertigkeller-Hersteller verliehen, die die gesetzlichen Bestimmungen über die Gütesicherung nachweisen und eine kontinuierliche Überwachung der Kellerplanung, der Produktion und der Errichtung auf der Baustelle garantieren.
Das RAL-Gütezeichen bietet ein Höchstmaß an Sicherheit: Vor Ort wird durch einen neutralen Sachverständigen inspiziert, ob die notwendigen Eigen- und Fremdüberwachungen bereits bei der Produktion durchgeführt werden und die entsprechenden Prüfzeugnisse vorliegen. Darüber hinaus prüft der Sachverständige die vertragliche, fachgerechte und vorschriftsmäßige Ausführung des Kellers.
Die Vorteile für Bauherren und Planer liegen auf der Hand: Die Qualifikation, die Erfahrung und die bei der Planung verwendete Sorgfalt der Mitarbeiter der Fertigkeller-Unternehmen, das Vorliegen der fachgerechten Ausführung nach anerkannten Regeln der Technik, die Klarheit und Transparenz der vertraglichen Bestimmungen sowie die Steigerung des Wiederverkaufswertes des Hauses machen den Fertigkeller zu einer lohnenden Investition.