Güte- und Prüfbestimmungen für Fertigkeller



Die Güte- und Prüfbestimmungen für Fertigkeller (RAL-GZ 518) gelten für die Errichtung von Fertigkellern aus vorgefertigten Beton- und Leichtbetonelementen. Die Nutzung der von den Bestimmungen erfassten Fertigkeller kann vom einfachen Technikraum über einen Lagerkeller bis hin zum für Wohnzwecke ausgebauten Kellergeschoss reichen. Die Regelungen umfassen die Montage von Fertigteilen einschließlich der erforderlichen Arbeiten am Montage-Ort bis hin zur Übergabe als funktionsfähiges Untergeschoss. Sie untergliedern sich in die Bereiche Service, Technik und baustellenspezifische Inhalte, die jeweils individuellen Überprüfungen unterzogen werden.

Der Service-Bereich
Ein Schwerpunkt im Bereich Service ist unter anderem die Verpflichtung der GÜF-Mitglieder, den Keller auf die individuellen Anforderungen des Bauherrengrundstückes und der Architektur des Hauses exakt zuzuschneiden. Der Servicegedanke findet aber auch Ausdruck in der intensiven technischen Detailbesprechung, der Betreuung und Schulung der Mitarbeiter der Fertighaushersteller und der Verkäufer sowie der Rundumbetreuung des Bauherrn. Abgerundet wird der Service-Bereich der Güte- und Prüfbestimmungen vom Angebot einer Fertigstellungsgarantie auf Wunsch des Kunden und der Koordination von zusätzlichen Dienstleistungen wie Erd- und Kanalarbeiten.

Der Technikbereich
Im technischen Bereich verlangen die Regelungen für den Kunden einen eindeutig definierten Leistungsumfang. Darunter sind Leistungsbeschreibungen, Ausstattungsprotokolle und weitere Vertragsunterlagen zu verstehen. Außerdem verpflichten sich die GÜF-Mitglieder zur engen Zusammenarbeit mit Haus- und Fertigteilherstellern und zur umfassenden Erstellung von Fertigungs- und Montageplänen. Die gründliche Berechnung der erforderlichen Statik, die den Planungen entsprechende Ausführung des Baus, die Einhaltung der Regelungen der Energieeinsparverordnung sowie die gesamte Vorplanung des Kellerbaus aus einer Hand und die Neuentwicklung von Produkten, Anwendungs- und Verfahrenstechniken im Interesse der Bauherren runden diesen technischen Part ab.

Baustellenspezifische Inhalte
Unter den Bereich „Baustellenspezifische Inhalte“ schließlich fallen die Kontrolle der berechneten Kellerausführung nach den geltenden Normen oder nach den Vorgaben des Auftraggebers, die aus der garantierten Maßhaltigkeit resultierende schnelle Gesamtbauzeit für Keller und Haus sowie die Abklärung der Bauvoraussetzungen inklusive der Baustellenbesichtigung. Außerdem wird ganzjährige Herstellung und Montage der Fertigkeller garantiert. Die Überwachung und Zertifizierung der Herstellung der Betonfertigteile durch Eigen- und Fremdüberwachung, die Gütesicherung der Ausführung auf der Baustelle mittels Eigenüberwachung, eine qualifizierte Fachbauleitung und die umfangreiche Abnahme des Kellers für den oder zusammen mit dem Bauherrn beschließen die Inhalte der Güte- und Prüfbestimmungen.




Mitglieder der GÜF