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06.06.2019

Elementwände aus wasserundurchlässigem Beton

Gütegemeinschaft Fertigkeller: „Wir brauchen eine praxistaugliche WU-Richtlinie“

Bad Honnef. Seit gut einem Jahr stellt die überarbeitete WU-Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) neue Anforderungen an wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton. Elementwände mit Gitterträgern etwa unterliegen seitdem strengeren Vorgaben hinsichtlich der Mindestwandstärke und der Rauheit der Verbundfuge. Zuletzt brachte ein Positionspapier von verschiedenen am Bau mit WU-Beton beteiligten Akteuren neue Diskussionen über die aktualisierte Richtlinie in Gang. Die Gütegemeinschaft Fertigkeller (GÜF), deren Mitgliedsunternehmen als Hersteller von Elementwänden besonders von den strengeren Anforderungen betroffen sind, begrüßt die Debatte und spricht sich für eine praxistaugliche WU-Richtlinie aus.

Seit mehr als 30 Jahren und schon weit mehr als 100.000 Bauprojekten steht die Gütegemeinschaft Fertigkeller für industriell vorgefertigte und qualitätsgeprüfte Kellerlösungen aus Beton. Ihre Mitgliedsunternehmen tragen allesamt das RAL Gütezeichen „Fertigkeller“, das dem Bauherrn die Entscheidung für ein hochwertiges Untergeschoss sowie umfangreiche Serviceleistungen bescheinigt. „Seit jeher basiert diese qualitätsgeprüfte Kellerlösung auf industriell vorgefertigten Elementwänden. Unsere Mitgliedsunternehmen kennen die Stärken und Eigenschaften dieses Wandsystems also sehr genau“, betont GÜF-Geschäftsführer Georg Lange.

Bei dieser Wandbauweise werden jeweils zwei mit Gitterträgern verbundene dünne Betonplatten auf der Baustelle mit Ortbeton zu einer monolithischen Wand verbunden. Als der DAfStb im Jahr 2003 die erste WU-Richtlinie einführte, wurde das Wandsystem zur anerkannten Regel der Technik für wasserundurchlässige Bauwerke – selbst bei schwierigen Rahmenbedingungen wie drückendem Wasser in Folge hochstehenden Grundwassers oder langsam versickernden Niederschlags. Die Referenzen der GÜF, wie nicht zuletzt sogar schwimmende Keller, die dauerhaft im Wasser stehen, unterstreichen die Praxistauglichkeit der WU-Konstruktionen.

Die überarbeitete WU-Richtlinie legte bei dieser Wandbauweise dennoch neue Anforderungen zugrunde, die nicht den vielen positiven Praxiserfahrungen der GÜF-Unternehmen entsprachen: „Wir haben uns intensiv bemüht, frühzeitig im WU-Ausschuss Einfluss zu nehmen. Schließlich erregte aber erst die Erstellung eines gemeinsamen Positionspapiers die gewünschte Aufmerksamkeit für unsere fachlich fundierten Argumente“, so Lange. Unter den herausgebenden Institutionen dieses Positionspapieres sind Gitterträgerhersteller, Antragsteller von Zulassungen für Elementwände, Hersteller von Elementwänden sowie Planungsbüros organisiert, welche Erfahrungen mit der Anwendung von Elementwänden als Teil einer WU-Konstruktion teilen – und das erfolgreich seit vielen Jahren.

„Wir freuen uns, dass mit dem Positionspapier eine sachliche und fachliche Diskussion angestoßen wurde, die nun in vollem Gange ist. Die Konsequenz daraus muss sein, dass die neuen Anforderungen der WU-Richtlinie wieder praxisorientiert werden“, schließt Lange. GÜF/FT

Das Positionspapier zur WU-Richtlinie ist auf www.kellerbau.info abrufbar.

Bild: Qualitätsgeprüfte Fertigkeller basieren auf industriell vorgefertigten Elementwänden aus WU-Beton. Foto: GÜF/KNECHT Fertigkeller
 
Download #1 PM_2019_GUEF_WU-Richtlinie.jpg


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